Eine verbindliche Einschreibung zur Sommerfreizeit kann aus verschiedenen Gründen storniert werden. Die Stornierung wird dann je nach Grund und Zeitpunkt bearbeitet.
Frühe Stornierung
Eine Stornierung ist als früh betrachtet, wenn sie vor dem Datum, an dem die Anzahlung an Club Léo Lagrange geleistet werden soll, mitgeteilt wird.
Im Fall einer frühen Stornierung:

- Werden alle geleisteten Zahlungen der Freizeitkosten dem Teilnehmer erstattet,
- Können aber eventuelle Stornierungskosten (von Bahn- oder Busfirmen berechnet) von der geleisteten Vorauszahlung der Reisekosten abgezogen werden.
Späte Stornierung
Eine späte Stornierung ist eine Stornierung, die nach dem Datum erfolgt, an dem die Anzahlung an Club Léo Lagrange geleistet werden soll.
Im Fall einer späten Stornierung:
- Wenn die Stornierung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (weil der Teilnehmer körperlich nicht in der Lage ist, teilzunehmen – dafür ist ein ärztliches Attest notwendig), werden geleistete Vorauszahlungen erstattet. Eventuelle Stornierungskosten für die Reise müssen trotzdem wie im obigen Fall vom Teilnehmer bezahlt werden.
- Andernfalls können bei einer späten Stornierung die Vorauszahlung an Club Léo Lagrange und die Reisekosten eventuell nicht erstattet werden.
Auch gut zu wissen
- Jeder begonnene Aufenthalt ist in voller Höhe zu zahlen, außer bei Krankheit oder höherer Gewalt, die die Fortsetzung des Aufenthalts verbietet.
- Im Falle des Ausschlusses eines Teilnehmers können keine Freizeitkosten erstattet werden.